Abstimmung vom 15. Mai 2011 zum kantonalen Energiegesetz
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern entscheiden am Sonntag, 15. Mai über eine Revision des kantonalen Energiegsetzes. Das revidierte Gesetzt will die Energieeffizienz erhöhen und erneuerbare Energien fördern. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Hingegen ist die obligatorische Einführung eines Gebäudeenergieausweises (GEAK) für ältere Wohngebäude und die Förderabgabe auf Strom zur Finanzierung von Kantonsbeiträgen an energietechnische Sanierungen abzulehnen.
Ein Gebäudenergieausweis ist als freiwilliges Instrument sinnvoll. Er nützt aber dort nichts, wo aus wirtschaftlichen Gründen eine Sanierung nicht sinnvoll ist.
Eine Förderabgabe ist eine neue Steuer, die einzelne Gruppen (Gewerbe, Landwitschaft, Gaststätten) härter trifft als andere und auch kontraproduktiv sein kann. Zum Beispiel, weil der Ersatz von Ölheizungen mit elektrischen Wärmepumpen zusätzlich verteuert wird.
Ich unterstütze deshalb den Volksvorschlag, der dem revidierten Energiegesetz ohne die zwei genannten kritischen Punkte entspricht.

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